Stoff für die Klausur


Themenbereich "Krieg"

Allerdings gibt es auch andere Definitionen, deswegen hier als Ergänzung

"alte" vs. "neue" Kriege

 

völkerrechtliche Definition

 

Der völkerrechtliche Begriff „Krieg“ im klassischen Sinne ist maßgeblich durch zwei Merkmale gekennzeichnet: Zum einen muss ein bewaffneter Kampf zwischen Staaten oder Staatengruppen stattfinden; zum anderen bedarf es des Eintrittes des Kriegszu-
standes in Form einer Kriegserklärung oder durch das Stellen eines Ultimatums. Andere Autoren verzichten auf letzteres Merkmal und definieren Krieg als „Gewaltmaßnah men unter Abbruch der diplomatischen Beziehungen“. [...]
Seit dem 2. Weltkrieg wird der Kriegsbegriff von den Staaten in Völkerrechtsabkommen und von der Völkerrechtsliteratur seltener verwendet. Stattdessen sprechen sie von „internationalen bewaffneten Konflikten“ und „nicht-internationalen bewaffneten Konflikten“. Das überwiegende Schrifttum sieht „Krieg“ heute als Unterfall des „internationalen bewaffneten Konfliktes“ an oder geht sogar davon aus, dass der Kriegsbegriff durch den neuen Begriff abgelöst worden ist. Meng hebt hingegen die jeweils eigenständigen rechtlichen Bedeutungen der beiden Begriffe hervor. Der Sammelbegriff „internationaler bewaffneter Konflikt“ umfasst sämtliche Erscheinungsformen zwischenstaatlicher Anwendung von Waffengewalt. Im Unterschied zum klassischen Kriegsbegriff ist also nicht mehr erforderlich, dass die Konfliktparteien ihre Kriegsführungsabsicht kundtun. Ein Autor regt jedoch an, für das Vorliegen eines „bewaffneten Konfliktes“ eine bestimmte Intensität der Feindseligkeiten vorauszusetzen, um ihn damit von Kleinstkonflikten, sog. „Zwischenfällen“, zu unterscheiden. Die „nicht-internationalen bewaffneten Konflikte“ (auch „interne bewaffnete Konflikte“ genannt) unterscheiden sich von den „internationalen bewaffneten Konflikten“ dadurch, dass bei ihnen eine der Konfliktparteien oder beide Konfliktparteien keine Völkerrechtssubjekte sind. Beispiele hierfür sind Bürgerkriege und Auseinandersetzungen mit nationalen Befreiungsbewegungen) Quelle

 

wissenschaftliche Definition (v.a. im deutschsprachigen Raum)

 

In Anlehnung an den ungarischen Friedensforscher István Kende (1917-1988) definiert die AKUF Krieg als einen gewaltsamen Massenkonflikt, der alle folgenden Merkmale aufweist:
(a) an den Kämpfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte beteiligt, bei denen es sich mindestens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände, Polizeieinheiten) der Regierung handelt;
(b) auf beiden Seiten muß ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation der Kriegführenden und des Kampfes gegeben sein, selbst wenn dies nicht mehr bedeutet als organisierte bewaffnete Verteidigung oder planmäßige Überfälle (Guerillaoperationen, Partisanenkrieg usw.);
(c) die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuierlichkeit und nicht nur als gelegentliche, spontane Zusammenstöße, d.h. beide Seiten operieren nach einer planmäßigen Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet einer oder mehrerer Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern.
Kriege werden als beendet angesehen, wenn die Kampfhandlungen dauerhaft, d.h. für den Zeitraum von mindestens einem Jahr, eingestellt bzw. nur unterhalb der AKUF-Kriegsdefinition fortgesetzt werden.

Als bewaffnete Konflikte werden gewaltsame Auseinandersetzungen bezeichnet, bei denen die Kriterien der Kriegsdefinition nicht in vollem Umfang erfüllt sind. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle, in denen eine hinreichende Kontinuität der Kampfhandlungen nicht mehr oder auch noch nicht gegeben ist. Bewaffnete Konflikte werden von der AKUF erst seit 1993 erfaßt.

 

Die AKUF unterscheidet zwischen fünf Kriegstypen:

A = Antiregime-Kriege: Kriege, in denen um den Sturz der Regierenden oder um die Veränderung oder den Erhalt des politischen Systems oder gar der Gesellschaftsordnung gekämpft wird.
B = Autonomie- und Sezessionskriege: Kriege, in denen um größere regionale Autonomie innerhalb des Staatsverbandes oder um Sezession vom Staatsverband gekämpft wird.
C = Zwischenstaatliche Kriege: Kriege, in denen sich Streitkräfte der etablierten Regierungen mindestens zweier staatlich verfaßter Territorien gegenüberstehen, und zwar ohne Rücksicht auf ihren völkerrechtlichen Status.
D = Dekolonisationskriege: Kriege, in denen um die Befreiung von Kolonialherrschaft gekämpft wird.
E = Sonstige Kriege.
Zahlreiche Kriege lassen sich nicht eindeutig einem dieser Typen zuordnen, weil sich verschiedene Typen überlagern oder sich der Charakter des Krieges im Verlauf der Kampfhandlungen verändert, so daß sich Mischtypen bilden.

Ein weiteres Kriterium für die Typologisierung von Kriegen ist die Fremdbeteiligung. Als Intervention oder Fremdbeteiligung berücksichtigt die AKUF nur diejenigen Fälle, in denen die Streitkräfte eines weiteren Staates unmittelbar an den Kämpfen teilnimmt. Bloße Waffenlieferungen, finanzielle oder logistische Unterstützung und dergleichen werden nicht als Intervention gewertet.

1 = Krieg mit unmittelbarer Fremdbeteiligung

2 = Krieg ohne unmittelbare Fremdbeteiligung

Quelle

 

 


Themenbereich "Sicherheit"


Erweiterter Sicherheitsbegriff und dessen Anwendung (z.B. in einer Analyse):

  • Sachdimension: militärisch, ökonomisch, ökologisch, humanitär
  • Referenzdimension: Staat, Gesellschaft, Individuum
  • Gefahrendimension: Bedrohung, Verwundbarkeit, Risiko
  • Raumdimension: national, regional, international, global

Ich empfehle sehr, DIESEN Artikel zu lesen. Er ist zwar schon ein paar Jahre alt, aber die darin enthaltenen Informationen sind nach wie vor die relevanten im Zusammenhang mit dem erweiterten Sicherheitsbegriff


Themenbereich "Frieden"


Auf DIESER Seite der Landeszentrale für politische Bildung findet ihr alle relevanten Informationen bzgl. dieses Themenfeldes. Ich setze die Informationen (außer "Friedensbildung") voraus.


Themenbereich "NATO"


HIER findet ihr kurz und knapp die wichtigsten Informationen über die NATO. Dsa werdet ihr alles im Unterricht gemacht haben, aber ich empfehle trotzdem, es durchzuarbeiten.


Jenseits dessen habt ihr meines Wissens nach über Anti-Terror Maßnahmen geredet. Also kann z.B. eine Bewertung verschiedener Maßnahmen (präventiv, aber auch reaktiv) drankommen.