zu erledigen bis: 30.01.2021 (siehe Aufgabe in Teams)


Arbeitsanweisungen:

 

1. Erkläre folgende Begriffe kurz (und ich meine wirklich KURZ):

  • das Kanzlerprinzip,
  • das Ressortprinzip,
  • das Kollegialprinzip.

2. Beurteile, welche der Aufgaben der Bundesregierung die wichtigste und welches Recht der Bundesregierung das mächtigste ist. (das muss ebenfalls nicht lang sein, aber ich möchte sehen, dass ihr euch Gedanken gemacht habt ;) )

 

Für beide  Aufgaben findet ihr alle relevanten Informationen in den unten stehenden Materialien.


M1: Was ist eigentlich die Bundesregierung und wie ist sie aufgebaut?


M2: Die Bundesregierung

 

Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt auf ihrer Seite - bezugnehmend auf Horst Pötzsch - dass die "Bundesregierung die Aufgabe der politischen Führung [hat]. Sie soll den politischen Willen der parlamentarischen Mehrheit in praktische Politik umsetzen und die inneren Verhältnisse sowie die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland gestalten. Sie hat außerdem die Verantwortung für die Ausführung der Gesetze durch die Bundesbehörden. [...]
Verantwortung und Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung legt das Grundgesetz fest:

Artikel 65
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. [...]
Der Bundeskanzler hat in der Bundesregierung eine herausragende Stellung (Kanzlerprinzip). Sie zeigt sich darin, dass er
  • als einziges Mitglied der Bundesregierung vom Bundestag gewählt ist und damit über eine besondere demokratische Legitimation verfügt;
  • allein den Antrag stellen kann, der Bundestag möge ihm das Vertrauen aussprechen; bei Ablehnung der Vertrauensfrage Neuwahlen herbeiführen kann;
  • allein durch ein Misstrauensvotum zu stürzen ist, wobei auch alle seine Minister ihr Amt verlieren;
  • das Recht hat, die Bundesminister zur Ernennung und Entlassung vorzuschlagen (Art. 64 GG), während der Bundestag keinen Minister zum Rücktritt zwingen kann;
  • die Richtlinien der Politik bestimmt und für sie die alleinige Verantwortung trägt.
Die Richtlinienkompetenz ist die wichtigste Befugnis des Kanzlers. Sie weist ihm die Führungsrolle im Kabinett zu (Art. 65). Er kann von einer Mehrheit im Kabinett nicht überstimmt werden.  Die Verfassung gibt dem Kanzler die Möglichkeit, sein Kabinett straff zu führen. Wie er sie nutzt, hängt ab von seiner Persönlichkeit, von dem Rückhalt in seiner Partei und Fraktion sowie vom Gewicht seiner Koalitionspartner.

Der erste Bundeskanzler, Konrad Adenauer (1949–1963), hatte eine so unangefochtene Machtposition, dass für seine Regierungszeit das Schlagwort von der "Kanzlerdemokratie" geprägt wurde. Im Rückblick zeigt sich, dass Adenauers starke Position sich nicht so sehr aus der Richtlinienkompetenz herleitete, sondern auf seine Persönlichkeit und auf die politische Konstellation zurückzuführen war. Die nachfolgenden Bundeskanzler haben ihre Richtlinienkompetenz je nach den politischen Gegebenheiten und ihrem persönlichen Führungsstil auf sehr unterschiedliche Weise genutzt. [...]

Ressortprinzip
Jeder Bundesminister leitet innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien für die gesamte Regierungspolitik seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. Die Verantwortlichkeit der Minister erfordert eine genaue Abgrenzung der Ressorts. Das ist nicht immer möglich. So ist beispielsweise für die Entwicklungshilfe in erster Linie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit zuständig, sie berührt aber auch Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes und des Wirtschaftsministeriums.

Kollegialprinzip
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet durch Mehrheitsbeschluss die Bundesregierung. Damit ist gesagt, dass das Kabinett ein Kollegium gleichberechtigter Minister ist. Das Kabinett berät auch alle wichtigen politischen Fragen, es kann aber den Bundeskanzler nicht überstimmen. Ein Minister ist verpflichtet, Entscheidungen des Kabinetts auch dann zu vertreten, wenn er ihnen nicht zugestimmt hat (Kabinettsdisziplin).

In der Praxis sind von den drei Prinzipien des Art. 65 GG das Kanzlerprinzip und das Ressortprinzip politisch wirksam geworden. Bei allen Unterschieden in der Amtsführung hat der Kanzler immer die allgemeine Politik bestimmt, und die konkreten Initiativen sind von den Ministern ausgegangen.

Das Kabinett hingegen spielt keine bedeutende Rolle als politisches Entscheidungsgremium. In ihm gibt es einflussreiche und einflusslose Minister. Noch wichtiger ist, dass Persönlichkeiten mit großem politischen Gewicht dem Kabinett nicht angehören, etwa die Fraktionsvorsitzenden."
Es zeigt sich also, dass es sich bei der Bundesregierung im Regelfall nicht um einen strikt hierarchisch geführten Apparat handelt, sondern in ihr eine ganze Reihe von Aushandlungsprozessen mit unterschiedlich starken "Playern" stattfinden.

(Zitat aus: https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39365/bundesregierung?p=all; nach: Pötzsch, Horst: Die Deutsche Demokratie. 5. überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 105-109.)

M3: Die Aufgaben der Bundesregierung

 

Die Bundesregierung führt den Willen der Mehrheit des Parlaments aus. Sie ist damit in der klassischen Gewaltenteilung die "Exekutive" 

Ihre Aufgaben umschließen:

  • "Die Bundesregierung ist für die Steuerung der politischen und staatlichen Geschäfte verantwortlich. Sie leitet und kontrolliert die Ausführung der Budesgesetze.
  • Dazu gehört unter anderem auch der Erlass von Rechtsverordnungen oder auch die Organisation von Bundesbehörden.
  • Die Bundesregierung hat auch das Initiativrecht für Gesetze. Sie wirkt also bei der Gesetzgebung mit.
  • Auch für die Pflege der auswärtigen Beziehungen ist die Bundesregierung zuständig. Sie vertritt beispielsweise Deutschland in der Europäischen Union. Auch regelt sie die Auslandseinsätze der Bundeswehr.
  • Auch alle haushaltsrechtlichen Kompetenzen fallen in den Aufgabenbereich der Bundesregierung. So befasst sie sich auch mit dem Entwurf eines Haushaltsplanes.
  • Auch die Selbstverwaltung, zum Beispiel die Bundesministerien zu errichten, zu organisieren und aufzulösen, ist Aufgabe der Bundesregierung."

Einige dieser Aufgaben und Rechte machen die Bundesregierung im Verhältnis zu den anderen Verfassungsorganen mächtig und einige schränken ihre Macht ein.

(Zitat aus: https://praxistipps.focus.de/bundesregierung-das-sind-ihre-aufgaben_115802)