Der dritte Bereich des Themas Gesellschaft beschäftigt sich mit politischen Maßnahmen mit dem Ziel, "Chancengleichheit" herzustellen. Der Hauptfokus des Bildungsplans liegt also auf dieser Gerechtigkeitsdefinition. Trotzdem müsst ihr natürlich die anderen Definitionen (Leistungs-, Bedarfs-, Geschlechter-, Generationengerechtigkeit) anwenden (können).
Dabei gibt der Bildungsplan drei Subbereiche vor:
Die Subbereiche sind in den einzelnen Unterpunkten immer gleich aufgebaut und orientiert sich grob an dem Politikzyklus (siehe Arbeitstechniken "Modelle"): Was ist? Was kann sein/was ist möglich? Was soll sein?
Wenn man sich die Bereiche genauer anschaut, dann ist es aber eher ein:
(Nur, dass der Bildungsplan - warum auch immer - die letzten beiden Punkte vertauscht...)
Es ergibt wenig Sinn, euch auf den folgenden Seiten mit Material zu erschlagen. Ihr findet in jedem Bereich deswegen zwar die wichtigsten Grundlagen erklärt, aber ansonsten vor allem Beispielaufgaben bzw. Hinweise zur Bearbeitung.
Vorher lohnt es sich aber, etwas genauer auf den Begriff "Chancengleichheit" einzugehen...
Eigentlich ist es doch klar, was man unter Chancengleichheit versteht, oder?
Natürlich. Dass man die gleichen Chancen hat.
Exakt. Aber...
Hmmm... aber im Hinblick auf was?
Das ist die große Frage. Und da gibt uns der Bildungsplan einen Hinweis, denn der letzte Spiegelstrich der ersten beiden Kategorien stellt die Anforderung, dass ihr überprüfen sollt, ob durch Maßnahmen in dem entsprechenden Bereich "gleiche Chancen zur politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe gewährleistet werden" können.
Ahhh. Also geht es um Chancengerechtigkeit im Hinblick auf Teilhabe. Das kommt uns aber bekannt vor. Ging es darum nicht auch bei dem Modell der Inklusion/Exklusion.
Ja, zumindest ist das ein Aspekt dieses Sozialstrukturmodells. Aber lasst uns das etwas genauer anschauen:
So, und jetzt seid ihr bereit, in die Unterkategorien zu gehen.