Das Europäische Parlament


Vorbemerkung: Im Bildungsplan wird neben einer Beschreibung der Kontrollmöglichkeiten des Europäischen Parlaments auch verlangt, dass ihr diese mit denen des Bundestags vergleicht. Hierbei soll vor allem auf den Einfluss auf die Exekutive und die Rolle in der Gesetzgebung eingegangen werden.

 

Das werdet ihr aber hier auf der Seite nicht finden. Warum? Weil ich gemein bin... und vor allem auch trotz der umfangreichen Materialsammlung hier vor allem Lehrer.

Dieser Vergleich ist aus meiner Sicht nämlich ganz hervorragend geeignet, um die parlamentarische Kontrolle im Ganzen zu verstehen - wenn man ihn selber macht. Wenn ich euch diesen Vergleich hier als Tabelle hochlade, lernt ihr das auswendig, versteht es aber nicht. Das ist sinnlos.


Das Europäische Parlament - zentrales Organ demokratischer Willensbildung in der Europäischen Union, Wiege des parlamentarischen Diskurses, Schaufenster europäischer Öffentlichkeit, Beispiel für...

 

Halt, halt, halt! Sie hören sich ja an wie in einem Werbefilm.

 

Nun ja... ähm... ok, ich gebe zu, das war vielleicht ein wenig blumig. Aber das Europäische Parlament ist tatsächlich ziemlich bedeutsam.

 

Jaja, als ob. Die sitzen da doch nur rum und kassieren Geld und machen nichts.

 

Jetzt hört ihr euch an wie Parteien des rechten Randes, die - und diese Bemerkung sei mir erlaubt - bei den Wahlen sehr sehr gerne in das Europäische Parlament einziehen. Bisschen ironisch, oder? Aber gut. Fangen wir mal mit dem "da" in eurem Satz an.

 

Wie meinen Sie das?

 

Na wo ist "da"? Ihr sagt, die Abgeordneten sitzen "da" nur rum. Wo ist das Europäische Parlament?

 

In Straßburg natürlich.

 

Nur da?

 

Wenn Sie so fragen, sicherlich noch wo anders...

 

Vielleicht bluffe ich aber auch nur.

 

Hmm. Also dann: Nur in Straßburg.

 

Falsch. In Straßburg sind die Vollversammlungen. Allerdings sitzt das Generalsekretariat, also die Parlamentsverwaltung, in Luxemburg. Fachausschüsse, Fraktions- und Plenarsitzungen finden in Brüssel statt.

 

Oh Mann. Das muss doch brutal viel kosten? Kann man das nicht an einer Stelle machen und gut ist?

 

Das kann man in der Tat so sehen. Der Grund für die drei Orte liegt aber in der Geschichte der EU. Das würde jetzt hier zu weit führen, ist aber interessant und deswegen findet ihr HIER den Link zur Erklärung. So, nun zu der Aussage, dass die Abgeordneten nichts machen. Wie kommt ihr da drauf?

 

Na man hört so gut wie nichts vom Europäischen Parlament. Vom Bundestag kommt viel in den Nachrichten, aber nicht vom Europäischen Parlament.

 

Hmmm richtig. Aber das bedeutet nicht, dass nicht gearbeitet wird. Im Jahr 2023 wurden zum Beispiel gut 370 neue Rechtsakte verabschiedet. Das bedeutet etwa einer am Tag. Dem gehen zahlreiche Arbeitssitzungen, Verhandlungen und und und voraus.

 

Bah, das bedeutet, die EU schreibt uns alles vor. Die soll sich mal lieber raushalten.

 

Ok, ich gebe euch hier gerade wirklich die Stimme von Rechtspopulisten... tut mir leid. Aber das sind beides Vorwürfe an die EU, die sich gegenseitig ausschließen. Trotzdem wird gerade von demokratiefeindlichen Gruppen und Parteien mit diesen Vorwürfen versucht, das Vertrauen in die EU und in die Demokratie als Ganzes zu untergraben. Deswegen entschuldigt bitte dieses kleine Ausnutzen meiner Macht über "eure" Stimme und lasst uns zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments kommen. Und da gibt's als Wiedergutmachung ein Video (die Größe lässt sich nicht anders einstellen. Ihr müsst also auf Vollbild gehen):

 


Der Bildungsplan nennt nun in Klammern die zu lernenden Kontrollfunktionen des Europäischen Parlaments: 

 

Fragerechte, Wahl des Kommissionspräsidenten und Bestätigung der Kommission, Misstrauensvotum gegen die Kommission, Untersuchungsausschüsse, Budgetrecht. Diese sind auf der Homepage des Europäischen Parlaments selbst bereits gut erklärt, deswegen hier nur noch einmal als Übersichtstabelle.

Das Parlament und die Kommission

Das Europäische Parlament hat das Recht die Europäische Kommission anzunehmen oder abzulehnen. Seit 1994 werden designierte Kommissionsmitglieder auch dazu aufgefordert, zu einer Anhörung beim EP zu erscheinen. Nach dem Vertrag von Lissabon schlagen die Staats- und Regierungschefs der EU einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor. Dabei müssen sie die Ergebnisse der Europawahl berücksichtigen.

Das EP kann die Kommission anfechten und letztendlich ablehnen. Bisher wurde noch keiner der acht vor das Parlament gebrachten Misstrauensanträge angenommen. 1999 trat die Kommission Santer zurück, bevor das Parlament sie zu ihrem Rücktritt zwang.

Das EP gewährleistet die demokratische Kontrolle über die Kommission, welche dem Parlament regelmäßig Bericht erstattet, einschließlich des Jahresberichts über die Tätigkeit der EU und über die Ausführung des Haushaltsplans.

 Untersuchungsausschüsse Das Parlament kann dann einen Untersuchungsausschuss zu Verstößen gegen EU-Recht von Mitgliedsstaaten einrichten.
Budgetrecht Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon teilt sich das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union die Befugnis, über den gesamten Jahreshaushalt der EU zu entscheiden. Dabei haben die Abgeordneten das letzte Wort. Schaut euch bitte bitte DIESE Grafik dazu an. Ich kann sie leider nicht einbetten.
Fragerechte Von der Kommission wird verlangt, mündliche und schriftliche Fragen der EU-Abgeordneten zu beantworten.
Bonus: Rolle im Gesetzgebungsverfahren (das ist für den Vergleich mit dem Bundestag wichtig!)

Der Abgeordnete verfasst im Rahmen eines parlamentarischen Ausschusses einen Bericht über einen von der Europäischen Kommission, die über das ausschließliche Gesetzgebungsinitiativrecht verfügt, unterbreiteten „Legislativtext“. Der Ausschuss stimmt über diesen Bericht ab und nimmt gegebenenfalls Änderungen daran vor. Wird der Text überarbeitet und im Plenum angenommen, so hat das Parlament damit seinen Standpunkt festgelegt. Dieses Verfahren wird je nach Art des Verfahrens und in Abhängigkeit davon, ob mit dem Rat eine Einigung erzielt werden konnte oder nicht, einmal oder mehrmals wiederholt.

Bei der Annahme der Rechtsakte wird zwischen dem ordentlichen Legislativverfahren (die Mitentscheidung), bei dem das Parlament mit dem Rat gleichberechtigt ist, und den besonderen Legislativverfahren unterschieden, die nur für besondere Fälle gelten und bei denen dem Parlament nach wie vor nur eine konsultative Rolle zukommt.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament zu bestimmten Angelegenheiten (z. B. zur Steuerpolitik) im Rahmen des Verfahrens der Konsultation nur eine beratende Stellungnahme abgibt. In einigen Fällen sieht der Vertrag vor, dass die Konsultation verbindlich ist, weil die Rechtsgrundlage dies vorschreibt, und der Vorschlag kann nur rechtskräftig werden, wenn das Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat. In diesem Fall ist der Rat nicht befugt, einen Beschluss allein zu fassen.

Auch hier bitte wieder DIESE Grafik anschauen!