Vorbemerkung: Das im Bildungsplan verlangte Fallbeispiel werdet ihr im Unterricht machen und deswegen spare ich mir das hier. Es sei nur gesagt, dass ich persönlich den Operator "bewerten" hier als schwierig bis falsch empfinde und "beurteilen" als den treffenderen Operator nehmen würde. Es geht ja eher darum, wie effizient, effektiv, "gerecht" und vielleicht noch mächtig der EuGH als Kontrollinstanz ist und weniger um die persönlichen Wertmaßstäbe...
Das hier ist die Justizia. Sie ist die römishce Göttin der Gerechtigkeit und des Rechts. Bisschen Wiederholung aus Klasse 8 oder 9.... Für was...
oh nein.
... oh doch.... für was stehen Augenbinde, Waage und Schwert?
Ähm also, die Augenbinde steht dafür, dass es dem Recht oder den Richtern egal sein soll, wer vor ihnen steht. Das Schwert steht für die Strafe und die Waage steht für... ähm... für die Tat und das Urteil?
Das kann man so interpretieren. Da geht es dann also um die Verhältnismäßikeit von Tat und Urteil. Aber die Waage steht auch und vor allem dafür, dass das Urteil erst nach genauem Abwägen aller Umstände und der Sachlage gefällt werden soll.
Ok ok. Aber jetzt genug der Wiederholung. Wir sollen doch die Aufgaben des Europäischen Gerichshofs beschreiben. Zumindest sagt das der Bildungsplan.
Hey, ihr könnt ja lesen... ich bin begeistert.
Gemein.
Nein, nur ein wenig Sarkasmus. Aber dann mal ohne weiteres schuldhaftes Zögern: Was sind die Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs?
Aaaaaalso.... Recht zu sprechen?
Schon klar. Aber in welchen Fällen?
Hmm in europäischen?
Ihr seid ja richtig clever heute. Vielleicht hilft euch der Blick auf das Bundesverfassungsgericht. Was sind dessen Aufgaben?
Der Schutz der Verfassung... also das Überprüfen, ob geltendes Recht oder geplantes Recht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und ob die verfassungsmäßigen Rechte von Bürgerinnen und Bürgern verletzte wurden.
Gut. Und das sind im Endeffekt auch die wichtigsten Aufgaben des Europäischen Gerichtshofs. Allerdings ist er eben im Unterschied zum Bundsverfassungsgericht nicht nur ein VERFASSUNGSgericht, sondern hat verschiedene Aufgaben.
Oha. Das heißt, der EuGH hat richtig viel zu tun!
Stimmt. Aber, wenn man es gaaaaaaanz genau nimmt, dann besteht das EuGH eigentlich aus zwei Gerichten: dem Gerichtshof und dem Gericht.
Wie bitte?
Ja. "Der Gerichtshof befasst sich mit Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte, bestimmten Nichtigkeitsklagen und Berufungen. Das Gericht entscheidet über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in manchen Fällen auch EU-Ländern. Es befasst sich also in der Praxis vor allem mit Wettbewerbsrecht, staatlichen Beihilfen, Handel, Landwirtschaft und Marken."
Und das müssen wir alles lernen?
Tja... der Bildungsplan ist da unklar. Allerdings geht es in dem ganzen Abschnitt ja um Herrschaftskontrolle, deswegen wird es wohl hauptsächlich um den wirklichen GerichtsHOF gehen. Trotzdem ist es wichtig, dass ihr das mal gehört habt.
Ok. Danke.
Hört auf, so ironisch zu sein.
Sind wir gar nicht. Naja.... vielleicht ein wenig. Aber wer bestimmt denn, wer da Richter oder Richterin ist? Werden die gewählt?
Gute Frage. Zunächst einmal: Im GerichtsHOF sitzt für jedes Mitgliedsland eine/n Richter/in." Die Richterinnen und Richter sind für jeweils sechs Jahre im Amt. Allerdings werden die Posten in der Regel alle drei Jahre neu besetzt. Darauf einigen sich die Mitgliedsstaaten. Alle Personen müssen die Gewähr für die Unabhängigkeit des EuGH bieten und in ihren Staaten die Voraussetzungen für die höchsten Richterämter erfüllen oder höchstanerkannte Juristen und Juristinnen sein."
Im GERICHT sitzen aus jedem Mitgliedsland jeweils zwei Richter/innen. In Deutschland werden die Richter/innen im Einvernehmen mit dem Richterwahlausschuss benannt. Vorschlagsrecht haben der Bundesminister der Justiz und der des Verbraucherschutzes und die Mitglieder des Richterwahlausschusses
Das klingt... intransparent.
Im Vergleich zur Wahl der Bundesverfassungsrichter/innen auf jeden Fall. Aber nun zu der Frage, wie der Gerichtshof eigentlich funktioniert. Und dazu gibt's ein Video!
(Zitate und Quellen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/europa/eugh-kurz-erklaert-353942; https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/court-justice-european-union-cjeu_de; https://www.bundestag.de/resource/blob/579284/e04faea6df255c345eed08ae48992bcb/PE-6-150-18-pdf.pdf)
Der Bildungsplan nennt nun in Klammern einige Beispiele für Aufgaben des EuGH:
Nichtigkeitsklagen, Vertragsverletzungsverfahren, Untätigkeitsklagen, Vorabentscheidungen. Diese sind auf der Homepage des EuGH selbst bereits gut erklärt, deswegen hier nur noch einmal als Übersichtstabelle.
Nichtigkeitsklagen |
Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtigkeitsklagen): Besteht Grund zu der Annahme, dass ein EU-Rechtsakt gegen die EU-Verträge oder die Grundrechte verstößt, können
die EU-Länder, der Rat der
EU, die Europäische Kommission oder (in einigen Fällen) das Europäische Parlament eine
Nichtigkeitsklage einreichen. Einzelpersonen können dem Gericht ebenfalls eine Nichtigkeitsklage vorlegen, um einen EU-Rechtsakt zu annullieren, der sie direkt betrifft. |
Vertragsverletzungsverfahren | Durchsetzung des Rechts (Vertragsverletzung): Wendet ein EU-Land das EU-Recht nicht an, können andere EU-Länder oder die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Wenn sich herausstellt, dass das Land im Unrecht ist, muss es den Missstand sofort beheben, anderenfalls wird es in einem zweiten Verfahren eventuell zu einem Bußgeld verurteilt. |
Vorabentscheidungen | Auslegung des Rechts (Vorabentscheidungen): Nationale Gerichte in den EU-Ländern müssen gewährleisten, dass das EU-Recht korrekt angewendet wird, doch die Auslegungen der Gerichte der einzelnen Länder stimmen nicht immer überein. Hat ein nationales Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung oder Gültigkeit einer EU-Rechtsvorschrift, kann es den EuGH um Klärung bitten. In gleicher Weise kann überprüft werden, ob ein nationales Gesetz oder eine Verwaltungspraxis mit dem EU-Recht übereinstimmt. |
Untätigkeitsklagen | Gewährleistung des Tätigwerdens der EU (Untätigkeitsklagen): Parlament, Rat und Kommission müssen zu bestimmten Gelegenheiten Entscheidungen treffen. Versäumen sie dies, können die EU-Länder, andere EU-Institutionen oder (unter bestimmten Umständen) auch Einzelpersonen oder Unternehmen beim EuGH Klage einreichen. |
Zusätzlich gibt es noch Schadensersatzklagen: Verhängung von Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Schadenersatzklagen): Privatpersonen oder Unternehmen, deren Interessen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EU oder ihrer Mitarbeiter geschädigt wurden, können sich an den EuGH wenden.