um was es geht? Klickt euch durch die Einführungspräsentation...
Wie ihr in der Einführungspräsentation gelesen habt, gibt es zwei grundsätzliche Typen von Wahl: Die Mehrheits- und die Verhältniswahl. Beide haben Vor- und Nachteile und deswegen haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes versucht, das Beste aus beiden Systemen in ein neues System zu gießen. Man hat dabei auch aus den Erfahrungen der Weimarer Republik gelernt, in der das reine Verhältniswahlrecht zu einer enormen Zersplitterung im Parlament führte. Dies wollte man für die junge Bundesrepublik vermeiden.
Deswegen die 5% Hürde.
Ja. Aber diese Hürde wurde erst bei der zweiten Bundestagswahl 1953 bundesweit angewandt. Vorher galt sie in jedem Bundesland eigenständig.
Hä? Ist das nicht vom Ergebnis her das gleiche?
Nein. Wenn eine Partei in einem Bundesland über 5% kommt, zieht sie damit in den Bundestag ein. Bundesweit hätte diese Partei allerdings eventuell deutlich weniger als 5% der Stimmen. Da der erste Bundestag wieder Charakteristika der Zersplitterung aufwies, hat man bei der zweiten Bundestagswahl die 5% Hürde so umgestaltet, dass man insgesamt mindestens 5% der Stimmen erreichen muss.
Außer, man gewinnt drei Direktmandate, das haben wir in der Präsentation gelesen. Aber warum?
Die Idee dahinter ist, dass eine Partei, die in mindestens drei Wahlkreisen gewinnt, zumindest in dieser Region so stark ist, dass sie es verdient hat, insgesamt in den Bundestag einzuziehen. Somit wollte man auch Regionalparteien die Möglichkeit geben, in den Bundestag einzuziehen.
Ah. Ok. Und warum sitzt dann im Bundestag gerade dann auch ein Abgeordneter des SSW? Die haben weder 5%, noch drei Wahlkreise gewonnen...
Ihr seid gut informiert. Der SSW ist eine Partei bzw. ein Wählerverband, der eine sogenannte "nationale Minderheit" repräsentiert. Diese Parteien sind von der Sperrklausel ausgenommen.
Hmmm... könnten dann nicht z.B. türkische Immigranten auch eine Partei gründen und wären von der Sperrklausel ausgenommen?
Nein. Das bezieht sich nur auf angestammte Minderheiten... so nennt es das Wahlgesetz. Also Sinti, Dänen, Friesen und Sorben. Zugezogene Minderheiten haben diese Möglichkeit nicht.
Das könnte man bestimmt kontrovers diskutieren.
Bestimmt. Aber das macht ihr am besten im Unterricht. Hier geht's erst mal um den Bildungsplan. Und der sagt, dass wir das deutsche Wahlsystem mit reinen Mehrheits- und Verhältniswahlrechten vergleichen müssen. Dazu müsst ihr aber est wissen, wie das deutsche Wahlsystem überhaupt funktioniert.
Video?
Klar.
Sweet!
Das ist der Stand 2021, der für das Abitur 2023 relevant ist. Im Frühjahr 2023 hat die Ampelkoalition jedoch eine Wahlrechtsreform auf den Weg gebracht, die verhindern soll, dass weiterhin über 700 Abgeordnete im Bundestag sitzen, obwohl er doch eigentlich auf 598 Sitze beschränkt ist.
Der Grund für den "aufgeblähten Bundestag sind die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Was das ist, erklärt die Tagesschau sehr gut in dem untenstehenden kurzen Video.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits seit langem angemahnt, dass es eine Wahlrechtsreform geben muss. Die Ampel hat sich nun auf ein entsprechendes Gesetz geeinigt. Sehr sicher wird aber die Opposition klagen und dann muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob das Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht.
Folgende Links sind ein guter Überblick über das Gesetz, die Reaktionen und die eventuelle Problematik:
Und diese Kommentare sind ebenfalls sehr empfehlenswert, da sie die Reform ganz unterschiedlich bewerten:
Und damit kommen wir wieder zurück zum Bildunsplan. Das deutsche Wahlsystem soll bewertet werden. Das ist ziemlich geraderaus. Dazu lohnt es sich, im Vorfeld die Kriterien durchzugehen und sich zu überlegen, welche Kriterien eine Rolle spielen können. Im Regelfall ist man gut beraten, beim politischen System die Kriterien Legitimität, Stabilität, Repräsentation (als Hinführung zu den beiden anderen) und Teilhabegerechtigkeit zu betrachten.
Aber das ist ja nicht alles, was der Bildungsplan will, oder?
Nein. Es wird dort auch ein Vergleich hinsichtlich anderer Staaten gefordert. Die Staaten sind nicht näher spezifiziert, also müsste - sollte das im Abi drankommen - das Material entsprechend viel hergeben, um die Aufgabe erfüllen zu können.
Also müssen wir nicht alle Länder auswendig lernen?
Auf keinen Fall. Es ergibt aber Sinn, grundsätzlich die Wahlsysteme vergleichen zu können. Der Bildungsplan gibt vor, dass das im Hinblick auf Legitimation, Repräsentation und Regierungsbildung geschehen soll.
Also wie ist gerechtfertigt, dass die Gewählten gewählt sind, wer wird vertreten und wie einfach kann eine Regierung gebildet werden?
Genau das. Bei der Regierungsbildung spielt auch noch die Stabilität der Regierung eine Rolle und insgesamt liegt der Fragestellung natürlich die Legitimität des gesamten Systems zugrunde. Welche Auswirkungen das Wahlsystem auf einen Staat hat, beschreibt Karl-Rudolf Korte in diesem Artikel für die BpB sehr gut. Und Wahlrecht.de hat hier die beiden Wahlsysteme gegeneinander gestellt. Diese Liste ist hervorragend als Grundlage für den Vergleich mit dem deutschen System geeignet.